Freitag, 28. Dezember 2007

Friseure im Dienst des Staates

Dienst-Friseure beim Bund

Bis zur Wende hatte jedes Ministerium in Ost- und Westdeutschland einen dienstlichen Friseur.

Die Haare die im Dienst gewachsen waren, wurde auch im Dienst geschnitten. Die privaten Haare blieben stehen.

So z.B. beim Dienstfriseur im geheimen Regierungsbunker Marienthal an der Ahr (bei Bonn)
Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes

Hier sitze ich im Friseursalon im Bauteil Ost/Ost


hair cuts during the working hours free of charge

Hair cuts with the military the service hairdresser

Punk loses hair cut with the lighter


Link to

Dude's Head Turned Into A Birthday Cake





Bundeswehr-Friseure und der Zwiebelsack

Militärischer Kurzhaarschnitt:


Die ersten soldatischen Kurzhaarträger waren die römischen Legionäre der Antike. Und auch die Schweizer Reisläufer und die „deutschen“ Landsknechte des 15.-16. Jahrhunderts trugen ihr Haar kurz oder schoren es gar.
Langfristig stilbildend als haarmodische „Fashion Leaders“ wurden allerdings erst die Soldaten Napoleons. Den bis dahin langmähnig auftretenden Soldaten der französischen Republik wurde unter der Herrschaft Napoleons I. etwa ab 1803/04, wenn auch nicht in allen Einheiten, ein „moderner“ militärischer Kurzhaarschnitt verordnet. Bis etwa 1807/09 hatten alle europäischen Armeen Haare und Zöpfe abgeschnitten. Strenge Vorschriften regelten die Haarlängen und die unterschiedlichen Barttrachten.



Bei der Bundeswehr ist die Haarpflege sehr gefragt:

Man hilft sich selber oder sucht den Dienstfriseur auf.







Anfang der 70er Jahre konnten die Bundeswehr-Soldaten auch langes Haar tragen

Das tragen von langem Haar im Dienst war aber nur mit Haar-Netz zulässig:

Wilfried Koch bei der Musterung


Wilfried Koch mit verbotenem Haarnetz als Jäger beim Heimatschutzkommando ( VBK41 )


Ein Erlass des Verteidigungsministers vom 5.2.1971 erlaubt den Soldaten langes Haupthaar, sofern sie ein Haarnetz tragen. Im Jahr darauf wird der Erlass aus Gründen der Hygiene zurückgenommen. (Foto: Barbara Klemm)


Ein Erlass des Verteidigungsministers vom Februar 1971 trägt der neuen Haarmode Rechnung und erlaubt den Soldaten das Tragen eines "Haarnetzes"

"Der Zwiebelsack" siehe
http://www.militaerhistorisches-museum.bundeswehr.de
Objektangaben
Haarnetz, 1971
Deutsche Bundeswehr
Nylongewebe, Gummiband
22,0 x 10,0 cm


Haarnetz-Erlass
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Der Haarnetz-Erlass war ein Erlass des Bundesverteidigungsministeriums vom 8. Februar 1971, der die Vorschriften zur Haartracht in der Bundeswehr liberalisierte. Über ihren eigentlichen Anlass hinaus machte sich an der Verordnung eine breite gesellschaftspolitische Diskussion in der Bundesrepublik fest.

Im Verlauf der 1960er Jahre waren bei jungen Männern verbreitet Langhaar-Frisuren aufgekommen. Noch 1967 hatte ein Erlass ausdrücklich „das Tragen einer schulterlangen oder sonst feminin wirkenden Haartracht“ bei Soldaten untersagt. Insbesondere bei Wehrpflichtigen stieß diese Vorgabe auf Ablehnung.

Der damalige Verteidigungsminister Helmut Schmidt erlaubte mit dem Haarnetz-Erlass das Tragen langer Haare im Dienst. Im Detail schrieb der Erlass vor, dass Haar und Bart gepflegt sein mussten und dass ein Haarnetz getragen werden musste, falls das lange Haar den Soldaten bei seinen Aufgaben behinderte. Die Bundeswehr rüstete sich dazu mit 740.000 Haarnetzen aus.

Der Erlass kann als Ausdruck der allgemeinen Liberalisierung unter der sozialliberalen Koalition um Willy Brandt verstanden werden. Über seine eigentliche Bedeutung hinaus löste er eine breite, wenn auch nicht immer vollkommen ernst gemeinte Debatte aus. Das lange Haar sei ein Ausdruck schlechter Disziplin und verringere dadurch den Abschreckungswert der Bundeswehr, lautete ein Gegenargument. Der Wehrbeauftragte des Bundestages nannte das Erscheinungsbild langhaariger Soldaten „schlampig und verdreckt“.

Im Mai 1972 wurde der Haarnetz-Erlass schließlich wieder aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt musste das Haar so geschnitten werden, dass es den Uniformkragen nicht berührte. Offiziell wurde die Änderung damit begründet, dass es in der Truppe zu erhöhtem Ausfall wegen Erkältungen durch nasses Haar gekommen sei.

Helmut Schmidt erhielt für den Haarnetz-Erlass 1972 den Orden wider den tierischen Ernst.
Langhaarige im Dienst



Längere Haare gewagt Vor 35 Jahren erging der Haarnetzerlass für die Bundeswehr
(Georg Gruber Deutschlandfunk)

Anfang der 70er Jahre erreichte der Trend zum langen Haar die Bundeswehr. Wer heute vor 35 Jahren in die Kaserne einrückte, für den hieß es: Ab unter das Haarnetz! Der Haarnetzerlass vom Februar 1971 galt allerdings nur ein gutes Jahr, dann war Schluss mit der "German Hair Force", wie im Ausland gespottet wurde.

Vietnamkrieg, Notstandsgesetze, außerparlamentarische Opposition: Lange Haare wurden in den 60er Jahren auch in Deutschland zum Zeichen des Protests und der Auflehnung gegen überkommene Normen: Sie wuchsen über die Ohren, über den Hemdkragen. Doch am Kasernentor wartete die Schere:

"Das Tragen einer schulterlangen oder sonst feminin wirkenden Haartracht (zum Beispiel Beatle-Frisur) ist auch dann unzulässig, wenn sie gepflegt ist."

1971 fiel die letzte Bastion des Kurzhaarschnitts. Willy Brandt wollte mehr Demokratie wagen, Helmut Schmidt, sein Verteidigungsminister, längere Haare. Wer als Langhaariger am Montag, den 8. Februar 1971 seinen Dienst antrat, hatte Glück:

"Ich habe einen Erlass über Haar- und Barttracht in der Bundeswehr. Hier steht: Die Bundeswehr kann in ihrem Erscheinungsbild die Entwicklung des allgemeinen Geschmacks nicht unberücksichtigt lassen."

Doch die modische Freiheit war nicht grenzenlos:

"Haare und Bart müssen sauber und gepflegt sein. Soldaten, deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit durch ihre Haartracht beeinträchtig wird, haben im Dienst ein Haarnetz zu tragen."

Die Bundeswehr war in ihren Grundfesten erschüttert. Und die Langhaarigen? Trotzdem unzufrieden:

"Das Haarnetz sieht nicht wirklich aus wie ein Haarnetz, sondern wie so ein Netz von einem Rollschinken."

Rollschinken, olivgrün eingewickelt.

"Ich muss von 5.30 Uhr bis abends dieses Scheißding auf dem Kopf tragen, und die Haare fangen an zu beißen."

Monatelang wurde in Deutschland erbittert über die angemessene Haartracht des deutschen Soldaten diskutiert.

"Hallo, Mädchen!" hieß eine Umfrage-Aktion des Soldatenkuriers: Welcher Haarschnitt kleidet den Bürger in Uniform am besten? Der traditionelle Kurzhaarschnitt kam nur auf knapp 18 Prozent. Von 415 Leserinnen entschieden sich fast 40 Prozent für halblange Haare, rund ein Viertel für schulterlang mit Bart - ziemlich progressiv.

Doch es gab auch Fundamentalkritik:

"Auf die Bäume, ihr Affen!"

"Deutschland muss sich ja schämen!"

Und die "Süddeutsche Zeitung" zitierte eine besorgte Mutter:

"Unser Holger war immer fleißig und ordentlich. Nun muss er zur Bundeswehr. Ich hab so Angst, dass er da verlottert."

German Hair Force - so spottete das Ausland. Deutschlands Würde, ja sogar Deutschlands Sicherheit schien in Gefahr. Ein Brigadegeneral der Bundeswehr warnte:

"Eine Vernachlässigung im Anzug und im Benehmen des Soldaten ist für jedermann der Beweis für eine schlechte Disziplin. Mit ihr steht und fällt aber der Abschreckungswert und damit der Friedensbeitrag der Truppe."

Auch ein Soldat mit langen Haaren könne ein guter Soldat sein, verteidigte Helmut Schmidt den Haarerlass:

"Es gehört leider zum klassischen Erbe des europäischen Soldatentums, dass das äußere Bild wichtiger genommen wurde als der innere Kern."

Schmidt wurde 1972 für den liberalen Erlass sogar mit einem Orden bedacht, dem "Orden wider den tierischen Ernst". Doch das war nicht der Grund, dass er den Haarerlass wenig später wieder einkassierte. Eher die Kritik des Wehrbeauftragten:

"Die Truppe ist schlampig und verdreckt."

Im Mai 1972 siegten schließlich die Saubermänner: Die Haare dürfen seitdem weder Uniform noch Hemdkragen berühren. Und: Ohren frei! Ein Schock, auf den viele Mattenträger erstmal trotzig reagierten:

"Man hat sich entschlossen, selbst bei jeder Strafe, die kommen wird, sich nicht die Haare abzuschneiden."

Doch die große Rebellion blieb aus. Das Verteidigungsministerium, das rund 740.000 Haarnetze angeschafft hatte, begründete die Kehrtwende mit medizinischen Gutachten.

"Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wohlrabe."

"Man hatte gelesen, dass Verlausung eingetreten sei. Vielleicht sind noch einige Nebenkosten entstanden. Könnte man dazu noch ein paar Zahlen hören?"

Im Juni '72 war der Erlass noch einmal Thema im Bundestag. Staatssekretär Karl Wilhelm Berkhan antwortete:

"Was mich besonders nachdenklich gemacht hat, war der erhöhte Krankheitsbefall durch nass gewordene Haare im Dienst, die dann zu erhöhten Erkältungserscheinungen führten."

Das Ende der militärischen Verlotterung: Bis heute ist nur Soldatinnen langes Haar gestattet - dagegen klagte zuletzt im Sommer 2005 ein Pferdeschwanzträger vor Gericht, sogar mit Erfolg. Doch ließ das Bundesverteidigungsministerium gleich darauf verlauten, es handele sich dabei nur um einen Einzelfall. Es gelte weiter: Haar ab!
Langhaarige Wehrpflichtige

Der „Zwiebelsack“ – das Haarnetz der Bundeswehr

Haarnetz aus Nylon mit Gummizug zum Gebrauch in der Bundeswehr 1971 – 1972, Schenkung von Oberst a.D. Gerhard ElserLupe
Haarnetz der Bundeswehr 1971–72, Schenkung Oberst a.D. Elser (Quelle: Meier/MHM)

Die Jugendkultur der „68er“ fand ihren Niederschlag letztlich 1971 im „Haarnetzerlass“ des damaligen Bundesministers der Verteidigung Helmut Schmidt. Die Wehrpflichtigen, die nicht willens waren, während ihres Wehrdienstes ihr modisches Langhaar zu opfern, durften es weiter tragen, sofern es sie in der Ausführung ihrer dienstlichen Tätigkeiten nicht behinderte. Darüber hinaus sollten Haar und Bart gepflegt sein. Um Gefährdungen durch langes Haar zu minimieren, wurde verfügt, dass etwa beim Umgang mit Waffen und Gerät bzw. im „Feld“ Haarnetze zu tragen seien.

Der Stifter des oben abgebildeten Haarnetzes trug dieses als Bataillonskommandeur der Panzergrenadiertruppe stets als „Taschenvorrat“ bei sich „[...] um allzu haarigen PzGren seines Btl unverzüglich an Ort und Stelle zu dem armeeüblichen, jetzt aufgrund von Sicherheits-/ Betriebsschutzbestimmungen zwingend gebotenen ‚Abschluss des Soldaten nach oben’ zu verhelfen.“

Der „Haarnetzerlass“ wurde bald wieder zurückgenommen. Im militärischen Alltag erwiesen sich lange Haare sowohl als unhygienisch als auch dem Erscheinungsbild der Bundeswehr abträglich. 1972 hörte die „German Hair Force“ auf, zu bestehen.

Ein Obergefreiter mit einem um gehäkelte Ohrschützer ergänzten Haarnetz, Zeitung III. Korps, 1971Lupe
"Trageversuch Haarnetz, neu, Winter", 1971, Zeitun … (Quelle: OTL d.R. Josef Pütz)
Launische Kommentare aus der "German Hair Force"

Das aus ästhetischen Gründen zumindest umstrittene Haarnetz führte zu allerlei launischen Kommentaren in der Truppe. Ein Beispiel für einen solchen innermilitärischen Kommentar zum Haarnetzerlaß ist dieser fotografisch dokumentierte "Trageversuch Winter" eines Obergefreiten einer Fernmeldekompanie. Seine fürsorgliche Freundin hatte das Haarnetz übers Wochenende um zwei gehäkelte Ohrschützer ergänzt, ein Oberfeldwebel der Kompanie (und heutige Leihgeber) Josef Pütz sandte das Fotodokument an die damalige Zeitschrift des III. Korps, die es dann mit nebenstehendem Kommentar innerhalb des Korps verbreitete.

Der letzte Ministeriums-Friseur

Im BMF (Bundesministerium für Finanzen) in Bonn ist der letzte dienstliche Friseur beschäftigt.



Mit dem Umzug der Ministerien nach Berlin wurde diese Institution nicht mehr gepflegt.